Jurastudentin mit Smartphone und roten Gesetzbüchern vor blauem Himmel
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Zivilrecht · ÖR · Strafrecht
Problem

Der Stoff ist nicht das Problem. Die Ordnung ist es.

Es ist nicht zu wenig Material — es ist zu viel, unsortiert und unbelegt.

h.M. oder a.A.?Skript von 2021KI erfindet FundstellenRep 250 €/Monat400 Karteikarten, 0 wiederholtFundstelle stimmt nicht
Kommentar in der Bib vergriffenLeitsatz gelesen, Rest überflogenStreitstand wieder wegWelche Ansicht will der Prüfer?Drei Skripte, drei Meinungen
Fallbuch durch, nichts hängengebliebenBGH, NJW 2019, …?Zwölf Tabs offenKI erfindet Fundstellenh.M. oder a.A.?
Lösung

Erst belegt.
Dann gelernt.

Drei Ebenen, eine Quelle: die Entscheidung selbst.

§ 1

Entscheidungen im Volltext

Sortiert nach Norm, Problem und Prüfungsrelevanz. Jede mit ECLI und Fundstelle, täglich aktualisiert.

§ 2

Meinungsstreits vollständig

Ansichten, Argumente, Gegenargumente, h.M. und Streitentscheid nebeneinander — nicht im Fließtext vergraben.

§ 3

Karteikarten aus Urteilen

Entstehen automatisch aus dem, was du gelesen hast, und kommen wieder, bevor du es vergisst.

Jede Entscheidung mit Norm, Problem und Fundstelle.

Statt Leitsatz und zwanzig Seiten Gründe: das Problem in einem Satz, die tragende Norm, die Prüfungsrelevanz. Darunter der Volltext — und die Kennung, mit der du sie im Kommentar wiederfindest.

  • ECLI und Aktenzeichen bei jeder Entscheidung
  • Sortierung nach Norm, Problem, Prüfungsrelevanz
  • Täglich aus Open Legal Data und rechtsprechung-im-internet.de
Zivilrecht — Schuldrecht ATPrüfungsrelevanz hoch
BGH, Urt. v. 16.05.2019III ZR 176/18ECLI:DE:BGH:2019:160519UIIIZR176.18.0
Norm
§ 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB
Problem
Reichweite von Schutzpflichten gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich eines Vertrags einbezogen sind.
Kernaussage
Die Einbeziehung setzt Leistungsnähe, Gläubigerinteresse, Erkennbarkeit und Schutzbedürftigkeit voraus.
NJW 2019, 2542Volltext öffnen
Strafrecht AT — Versuch
Rücktritt vom Versuch: Einzelakts- oder Gesamtbetrachtungslehre?
Ansicht 1a.A.
Einzelaktstheorie
Jeder Ausführungsakt ist eigener Versuch; nach Fehlschlag des Akts kein Rücktritt mehr möglich.
Ansicht 2h.M.
Gesamtbetrachtungslehre
Maßgeblich ist der Rücktrittshorizont nach der letzten Ausführungshandlung; Rücktritt bleibt möglich, solange der Erfolg noch erreichbar erscheint.
Streitentscheid
Die h.M. verdient den Vorzug: Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB („die weitere Ausführung der Tat") und Opferschutz sprechen für die Gesamtbetrachtung.
BGHSt 39, 221 · BGH, Beschl. v. 19.05.1993 — GSSt 1/93

Streitstände nebeneinander, nicht hintereinander.

Ansicht, Argument, Gegenargument, h.M., Streitentscheid — in einer festen Struktur. Du siehst, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt und mit welcher Begründung, ohne den Fließtext zu durchsuchen.

Jede Ansicht ist mit den Entscheidungen verknüpft, in denen sie vertreten wird.

Karteikarten, die aus dem Urteil kommen.

Aus jeder gelesenen Entscheidung entsteht eine Karte: Frage, Antwort, Fundstelle. Wiederholungsintervalle legen fest, wann sie wiederkommt — kurz bevor du sie vergessen würdest.

Keine Karte ohne Beleg. Die Antwort verweist immer auf die Entscheidung, aus der sie stammt.

Öffentliches Recht — GrundrechteKarte 14 / 32 · fällig heute
Frage
Wann liegt ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG bei einer Norm ohne berufsregelnde Zielrichtung vor?
Antwort
Bei objektiv berufsregelnder Tendenz: wenn die Norm in engem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht und eine Berufstätigkeit typischerweise erschwert.
BVerfGE 13, 181 (185 f.) · 1 BvR 96/60
NochmalIn 3 TagenIn 9 Tagen
Der Tutor

Fragen kannst du überall stellen. Belegte Antworten nicht.

Der Tutor antwortet ausschließlich auf Basis geprüfter Entscheidungen aus der Datenbank und hängt die Fundstelle an jede Aussage. Findet er nichts, sagt er das — statt etwas zu erfinden.

TutorKorpus: 41.208 Entscheidungen · Stand heute
Gilt § 311a Abs. 2 BGB auch bei anfänglicher subjektiver Unmöglichkeit?
Ja. § 311a Abs. 2 BGB erfasst nach der Rechtsprechung des BGH sowohl die objektive als auch die subjektive anfängliche Unmöglichkeit; entscheidend ist, dass das Leistungshindernis bereits bei Vertragsschluss bestand.[1]
Und wie hat der BGH das 2024 zur Kryptowährung entschieden?
Dazu finde ich in der Datenbank keine Entscheidung des BGH. Ich erfinde keine Fundstelle. Willst du stattdessen die Instanzrechtsprechung zu § 311a BGB sehen?

So funktioniert's

  1. 1

    Thema wählen

    Rechtsgebiet, Norm oder Problem — du steigst dort ein, wo dein Lernplan gerade steht.

  2. 2

    Entscheidungen und Streits lesen

    Aufbereitet nach Problem und Norm, mit Fundstelle. Der Tutor beantwortet Nachfragen aus demselben Korpus.

  3. 3

    Abgefragt werden

    Die Karteikarten aus deinem Gelesenen kommen im Intervall zurück — bis zum Examen.

Häufige Fragen

Woher kommen die Daten?

Aus Open Legal Data und rechtsprechung-im-internet.de, dem amtlichen Portal der Bundesgerichte. Wir übernehmen Entscheidungen im Volltext mit ECLI, Aktenzeichen und Datum und bereiten sie redaktionell nach Norm, Problem und Prüfungsrelevanz auf. Der Bestand wird täglich aktualisiert.

Erfindet der Tutor Fundstellen?

Nein. Der Tutor darf nur aus Entscheidungen antworten, die in unserer Datenbank liegen, und hängt an jede Aussage die Fundstelle an, die du direkt öffnen kannst. Findet er keine passende Entscheidung, sagt er das. Ein Aktenzeichen, das nicht im Korpus existiert, kann er nicht ausgeben.

Ersetzt das mein Rep?

Nein. Juvana ersetzt weder Repetitorium noch Kommentar. Es ist die Ebene dazwischen: die belegte, sortierte Rechtsprechung, die du im Rep als bekannt vorausgesetzt bekommst, plus die Abfrage, die im Rep zu kurz kommt.

Welche Rechtsgebiete?

Zum Start Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht in den examensrelevanten Kernbereichen. Nebengebiete folgen nach dem Start, abhängig davon, was die Warteliste am häufigsten nennt.

Was kostet es?

Der Preis steht noch nicht fest. Wer auf der Warteliste steht, bekommt ihn als Erstes und einen vergünstigten Zugang für die erste Phase. Eine kostenlose Basisversion ist geplant.

Was passiert mit meinen Daten?

Für die Warteliste speichern wir nur deine E-Mail-Adresse, auf Servern in der EU. Wir geben sie nicht weiter und löschen sie auf Wunsch sofort. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Schreib dich ein, bevor dein Durchgang losgeht.

Wir melden uns, sobald Juvana für dein Rechtsgebiet bereitsteht.

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