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Strafrecht

Strafrecht mit geprüften Fundstellen.

1 Artikel. Jede zitierte Entscheidung steht im eigenen Bestand, mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

12 Min.
Straftatbestand

§ 315b StGB: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Außen- und Inneneingriff, die Pervertierung des Verkehrsvorgangs, konkrete Gefahr und bedeutender Wert. Mit Abgrenzung zu § 315c StGB, Schema und Selbsttest.

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